Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz


Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Schlaf- und Kinderzimmern
  • In allen Fluren der Wohnung/des Einfamilienhauses, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen (in offenen Treppenhäusern jeweils min. ein Rauchmelder pro Stockwerk)

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Wohnungs-/Hauseigentümer

Welche Rauchmelder sind für den Einbau geeignet?

  • Grundsätzlich entsprechen alle im deutschen Handel erhältlichen Rauchmelder der Rauchmelderpflicht
  • Zusatzzertifizierungen (VdS- oder TÜV-Siegel) deuten auf eine höhere Qualität des Rauchmelders hin

Wer ist verantwortlich für die Wartung der Rauchmelder?

  • Der Wohnungs-/Hauseigentümer hat durch regelmäßige Prüfungen und Instandsetzungen für die Betriebssicherheit der Rauchmelder Sorge zu tragen